- Dragodoktrin
- Dragodoktrin,durch den argentinischen Außenminister Luis María Drago (* 1859, ✝ 1921) anlässlich der deutsch-britisch-italienischen Blockade Venezuelas (1902-1903) in Fortführung der Calvodoktrin formulierter Grundsatz, dem zufolge jede militärische Aktion eines ausländischen Gläubigerstaates zur Durchsetzung seiner Forderungen gegen ein Schuldnerland unzulässig sei. In abgeschwächter Form wurde die Doktrin als Drago-Porter-Konvention (nach L. M. Drago und dem amerikanischen Diplomaten und Offizier Horace Porter, * 1837, ✝ 1921) auf der 2. Haager Friedenskonferenz 1907 angenommen und damit Bestandteil des Völkerrechts.
Universal-Lexikon. 2012.